Was Markranstädter zur Kommunalwahl wissen müssen

Am 26. Mai ist Wahltag: Nicht nur über das Europaparlament wird dann entschieden, auch der Markranstädter Stadtrat und Ortschaftsrat setzt sich neu zusammen. Außerdem wird der Kreistag neu gewählt. Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten zur Superwahl.

Häufig gefragt, hier geantwortet

Nachfolgend wird auf den Stadtrat als oberstes Organ der Stadt eingegangen. Die Wahl des Kreistages und des Ortschaftsrates erfolgt in ähnlicher Weise.

 

Wann ist die Kommunalwahl in Markranstädt?

Die Kommunalwahl (Kreistag, Stadtrat, Ortschaftsrat) findet parallel zur Europawahl am 26. Mai 2019 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr statt.

 

Was wird bei der Kommunalwahl in Markranstädt gewählt?

Alle fünf Jahre wird der Markranstädter Stadtrat neu gewählt. Er besteht aktuell aus 22 Stadträten. Zur Wahl am 26. Mai treten sieben Parteien mit insgesamt 58 Bewerbern an. Außerdem werden in den sechs Markranstädter Ortschaften die jeweiligen Ortschaftsräte neu zusammengesetzt – bestehend aus je 5 Mitgliedern.

 

Welche Parteien und Kandidaten stehen zur Wahl?

Zur Stadtratswahl stehen Kandidaten der Parteien CDU, Freie Wähler, Die Linke, SPD, Bürger für Markranstädt, AfD und Grüne zur Wahl. Die gesamte Kandidatenliste können Sie in der Aprilausgabe des Markranstädter Amtsblattes nachsehen. Wir stellen folgende SPD Kandidaten auf.

  

Wie wird gewählt?

Gewählt wird nach dem Grundsatz der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und

geheimen Wahl. Jeder Wähler hat insgesamt maximal drei Stimmen, die er auf einen, zwei oder drei Kandidaten aufteilen kann – er muss aber nicht alle Stimmen vergeben. Seine Stimmen kann er demselben Kandidaten, verschiedenen Kandidaten der gleichen

Partei oder Kandidaten verschiedener Parteien geben. Es dürfen weniger, aber nicht mehr als drei Stimmen abgegeben werden.

 

Wann ist der Stimmzettel ungültig?

Wenn mehr als drei Stimmen abgegeben, die Kandidatenliste verändert und einzelne oder alle Kandidatennamen durchgestrichen werden, kann der Stimmzettel für ungültig erklärt werden. Auch wenn Beleidigungen auf den Wahlschein geschrieben oder er zerrissen wurde, wird er nicht gezählt.

 

Wer darf bei der Kommunalwahl in Markranstädt wählen?

Jeder Bürger der Gemeinde ist wahlberechtigt, der mindestens 18 Jahre alt ist und seit

mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in Markranstädt hat.

 

Wo wird gewählt?

Im gesamten Stadtgebiet gibt es dutzende Wahllokale. In den von der Stadt versendeten Benachrichtigungen ist vermerkt, in welchem Lokal die Stimme abgegeben werden soll. Am Wahlsonntag, den 26. Mai sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wer an dem Tag nicht in der Stadt ist, kann zudem per Briefwahl seine Stimme abgeben.

 

Wie funktioniert die Briefwahl?

Noch bis zum 24. Mai hat die Briefwahlstelle im Markranstädter Rathaus, Markt 1 geöffnet. Dort kann die Briefwahl nicht nur beantragt, sondern auch während der

Öffnungszeiten sofort durchgeführt werden. Alternativ kann ein Wähler einen Antrag online oder per Post stellen. Bei der postalische Variante sollte die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und unterschrieben werden. Ein formloser Antrag mit dem Namen und Vornamen, der Wohnanschrift, gegebenenfalls einer abweichenden Versandadresse und einer eigenhändigen Unterschrift ist ebenfalls möglich. Für die

Rücksendung innerhalb der Fristen ist der Wähler verantwortlich. Berücksichtigt werden alle Wahlbriefe, die bis zum Wahltag um 18 Uhr in den Briefkasten im Markranstädter Rathaus eingeworfen werden.

 

Welche Kandidaten schaffen es in den Markranstädter Stadtrat?

Bei der Kommunalwahl erfolgt die Sitzverteilung nach dem d'Hondtschen Höchstzahlverfahren. Bei diesem Rechenverfahren wird als erstes die Gesamtstimmenanzahl aller Parteien und Wählervereinigungen ausgezählt. Danach werden so viele Höchstzahlen durch Division errechnet, wie Sitz zu vergeben sind. Anschließend werden die auf die einzelnen Parteien und Wählervereinigen entfallenden Höchstzahlen festgestellt, so viele Sitze erhält jede Liste im Stadtrat. Zum Schluss werden die erreichten Sitze auf die jeweils stimmenstärksten Kandidaten der Parteien und Wählervereinigungen verteilt. Ihre Platzierung auf der Liste der Partei ist egal. Berücksichtigt werden nur die für den Bewerber abgegebenen Stimmen. Ein Rechenbeispiel finden Sie hier.