Kulkwitzer See - Vereinbarung zur Vermögenszuordnung mit dem Zweckverband

In der Stadtratssitzung vom 01.09.2016 stand u.a. das Thema „Westufer Kulkwitzer See - Abschluss einer Vermögenszuordnungsvereinbarung mit dem Zweckverband "Erholungsgebiet Kulkwitzer See"„ auf dem Plan.

In Vorbereitung zu diesem Tagesordnungspunkt, hatte unsere Stadtratsfraktion bereits einen Antrag zur Geschäftsordnung vorbereitet, diesen Punkt von der Tagesordnung zu nehmen.

Ähnlich sah das auch die CDU-Fraktion. Dr. Kirschner stellte zu Beginn der Sitzung einen Antrag auf Rücknahme des TOP. Demnach war es nicht notwendig unseren eigenen Antrag einzureichen. Unser Fraktionsvorsitzender Frank Meißner ergänzte zu den Ausführungen des CDU-Fraktionsvorsitzendes noch unsere Standpunkte.


Für uns kann dieses Thema nicht abschließend behandelt werden, solange den Stadträten nicht zusätzliche Unterlagen ausgereicht werden und weiterhin entschieden wird, dass keine weiteren juristischen Klärungen notwendig sind. Für uns sind die beschriebenen Ungenauigkeiten und Ungereimtheiten in den Vertragstexten noch nicht erledigt. Im Gegenteil, wir können nicht ehrlicher Meinung entscheiden, dass mit der Grundstücksübertragung an den Zweckverband der Stadt Markranstädt keinerlei finanzieller Schaden entstehen wird.

Gemäß der Beschlussvorlagen der vergangenen Jahre, insbesondere der 2014/BV/0646/1 vom 12.06.2014 sind die Stadträte zum Thema nicht ausreichend beteiligt worden.

So fehlt entweder ein gesonderter Stadtratsbeschluss oder wenn nach 2 Jahren dieser jetzt herbeigeführt werden soll, Unterlagen, insbesondere die ausgehandelte Zuordnungsvereinbarung des ZEG oder Erklärungen des Bürgermeisters zu der seit 2 Jahren vergangenen Entwicklung im ZEG (z. B. Entwurf einer Auflösungssatzung oder -vereinbarung).

 

Gemäß der Beschlussvorlagen der vergangenen Jahre, insbesondere der 2014/BV/0646/1 vom 12.06.2014 sind die Stadträte zum Thema nicht ausreichend beteiligt worden. So fehlt entweder ein gesonderter Stadtratsbeschluss oder wenn nach 2 Jahren dieser jetzt herbeigeführt werden soll, Unterlagen, insbesondere die ausgehandelte Zuordnungsvereinbarung des ZEG oder Erklärungen des Bürgermeisters zu der seit 2 Jahren vergangenen Entwicklung im ZEG (z. B. Entwurf einer Auflösungssatzung oder -Vereinbarung).

Nach Vorberatung sind folgende Unterlagen zunächst notwendig, damit sich die Stadträte vollinhaltlich informieren können, eine Grundvoraussetzung für eine vertrauensvolle Abstimmung:

· Vereinbarung zur Gründung des Zweckverbandes von 1999

· Vereinbarung zur Sicherheitsneugründung von 2004

· Unterlagen zur juristischen Bewertung der Verträge und der Übertragungsnotwendigkeiten von Grundstücken durch die Stadtverwaltung, den Zweckverband oder auch der Stadt Leipzig

· Vollständige Auflistung aller Grundstücke der Stadt Markranstädt und der Stadt Leipzig, die bisher eingebracht wurden und die nach Auffassung des Zweckverbandes und der LDL noch einzubringen sind.

· Übergabe aller Unterlagen (Protokolle und Gesprächsvermerke aus dem ZEG sowie der LDL) zu diesem Thema

· Informationen über das Prozedere bei der Auflösung der Zweckverbandes und die Rückübertragung der Grundstücke an die Eigentümer

 

Dem Antrag zur Geschäftsordnung, Aufhebung des Tagesordnungspunktes der CDU stimmten neben dieser, auch unsere Fraktion und die der LINKEN zu.